Erben und Vererben
Treffen Sie keine Regelungen, entscheidet das Gesetz wer Ihr Vermögen zu welchem Anteil erbt und das ist nicht unbedingt die für Sie passende Lösung.
Wichtig zu wissen ist: Es besteht immer Handlungsspielraum, welchen Sie gestalten können. Es gilt zu bestimmen, was Ihnen wichtig ist und welche Schwerpunkte Sie in Ihrer Nachlassplanung setzen wollen. Dabei unterstütze ich Sie und bin darauf bedacht, auf Sie zugeschnittene und klare Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) auszuarbeiten.
Auch wickle ich Willensvollstreckungen ab und begleite Sie individuell oder die Erbengemeinschaft in der Abwicklung der Nachlassteilung.